Ab Mitte Februar können Sportvereine die Unterstützung für das 4. Quartal 2020 online beantragen. Die Plattform und die damit verbundene Antragstellung erfolgt weiterhin auf der Plattform www.npo-fonds.at.
Im gemeinnützigen Bereich ist der Lockdown-Zuschuss – entgangene Einnahmen im 4. Quartal 2020 können bis zu 80 Prozent erstattet werden – neu! Als Vergleichszeitraum wird wie schon bei den vorherigen Quartalen das Jahr 2019 herangezogen.