Die FEI hat das internationale Impfregulativ geändert, und zwar war zur Grundimmunisierung Teil 2 bisher ein Abstand von 21 – 90 vorgeschrieben. Ab 1.1.2024 ist das Zeitfenster der Grundimmunisierung Teil 2 auf 21 – 60 Tage reduziert. Diese Regelung betrifft NICHT jene Pferde, die vor dem 1. 1.2024 die ersten 3 Teilimpfungen erhalten haben (= Grundimmo Teil 1 und 2 und 1ster Booster)
Sowohl FEIF, wie auch OEPS richten sich nach dem FEI-Impfregelwerk.